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05270 Sucht und Abhängigkeit im Unternehmen

Neue Formen, neue Herausforderungen

Alkohol- und Medikamentenprobleme am Arbeitsplatz und ihre Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit sind schon lange Thema im Bereich des Arbeitsschutzes. Doch mehr und mehr werden auch andere süchtige Verhaltensweisen gesellschaftlich relevant – die sogenannten stoffungebundenen Süchte wie z. B. Spielsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht oder auch Mediensucht. Der vorliegende Beitrag stellt unterschiedliche Formen stoffungebundener Süchte vor. Ihre Bedeutung für die Arbeitssicherheit wird erläutert, Möglichkeiten zur Erkennung, Intervention und Prävention bei stoffungebundenen Süchten und stoffgebundenen Abhängigkeiten werden dargestellt.
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1 Thematische Eingrenzung und Definition von Sucht und Abhängigkeit

Sucht und Abhängigkeit als Reaktion auf Überforderung
Belastungen, Überforderungen oder als unbezwingbar empfundene Situationen am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur, dass so per se Unfall- und Verletzungsrisiken erhöht, Qualitätsminderungen evoziert oder auch soziale Konflikte am Arbeitsplatz verschärft werden. Zur Bewältigung solcher Stresssituationen greifen auch nicht wenige Menschen zu Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen. Das Risiko, dass hieraus schwerwiegende Abhängigkeitserkrankungen entstehen ist groß. Aus dem Konsum von psychoaktiven Substanzen (wie Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente gemeinhin zusammengefasst werden) können erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten und -umfeld resultieren, da die physische und psychische Leistungsfähigkeit durch solche Stoffe negativ beeinflusst werden kann. Dies ist vielfach dokumentiert worden und gut nachvollziehbar. Allerdings können negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten und die Arbeitssicherheit auch bei den sogenannten „neuen Süchten” auftreten, auch wenn hier keine psychoaktiven Substanzen im Spiel sind. Die stoffungebundenen Süchte haben dabei ihren Ursprung in Störungen der Impulskontrolle und exzessiven Verhaltensweisen [1] [2].
Suchtdefinition
Sucht ist in Anlehnung an die Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ursprünglich als ein Zustand periodischer oder chronischer Vergiftung beschrieben worden, der für das Individuum und/oder für die Gesellschaft schädlich ist. Die Begriffe „Drogensucht” und „Drogengewöhnung” wurden im Jahr 1964 durch den Terminus „Drogenabhängigkeit” ersetzt. Unter Drogenabhängigkeit wird ein Zustand seelischer und/oder körperlicher Abhängigkeit von einer Droge mit zentralnervöser Wirkung verstanden, der durch die periodische oder ständig wiederholte Einnahme der Substanz charakterisiert ist und dessen Merkmale je nach Art der verwendeten psychoaktiven Substanz unterschiedlich sind [3]. Allgemeinsprachlich besteht bei einer Sucht ein unabweislich starkes Verlangen nach einem gewissen Gefühls-, Erlebens- oder Bewusstseinszustand. Dieser kann sowohl durch die Einnahme psychoaktiver Substanzen als auch durch die Praktizierung bestimmter Verhaltensweisen erreicht werden. So ist erklärlich, warum beispielsweise massiver Alkoholmissbrauch oder aber auch exzessives Glücksspielverhalten zu psychologisch und sozial ähnlichen Auswirkungen führen können, auch wenn die körperliche Destruktivität der stoffgebundenen Abhängigkeit generell höher eingeschätzt werden muss als die der stoffungebundenen Süchte.

1.1 Stoffgebundene Abhängigkeit

Die stoffgebundene Abhängigkeit entwickelt sich durch die Einnahme von psychotropen Substanzen respektive Drogen, die zu einer körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeit führen und psychische sowie Verhaltensstörungen entstehen lassen können. Es wird zwischen legalen und illegalen Drogen unterschieden. Zu den legalen Drogen zählt man gemeinhin Koffein, Nikotin, Alkohol, bestimmte Medikamente oder Zucker. Diese „Alltagsdrogen” werden häufig konsumiert, ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt. Daher wird ihre mitunter verheerende Wirkung oft unterschätzt. Zu den illegalen Drogen zählen beispielsweise Cannabis, Kokain oder Heroin. Es ist immer wieder zu betonen, dass es sich bei der Unterscheidung legal-illegal um eine juristische Konstruktion handelt, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen kann.
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