-- WEBONDISK OK --

05801 DSGVO, BDSG und Co. im Lichte der Arbeitssicherheit – Teil 1

Der vorliegende Beitrag ist der erste Teil einer zweiteiligen Beitragsreihe rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung (VO).
Er dient als Überblicksartikel, um zunächst eine grobe Vorstellung vom Wesen, der Historie, der Gesetzessystematik und den Zielen dieser EU-Verordnung zu vermitteln.
Diese Verordnung hat bereits jetzt einen nicht unerheblichen Einfluss auf alle Bereiche unseres täglichen Lebens, der in Zukunft voraussichtlich noch weiter steigen wird. Gerade das Wissen um das Wesen und die Historie der VO sind essenziell, um die (neue) Rolle der neuen, vom Namen her noch bestehenden deutschen Datenschutzgesetze und Regelungen einschätzen zu können.
Darüber hinaus beleuchtet der vorliegende Artikel die wesentlichen Anforderungen der VO, um Ihnen dadurch eine kleine Vorstellung davon zu geben, welche Auswirkungen die VO auf die tägliche (Datenverarbeitungs-)Praxis von Unternehmen und Behörden hat. Dadurch können Sie bereits grob abschätzen, inwiefern die VO für Sie, bspw. in Ihrer Rolle als Beauftragter für Arbeitssicherheit, von Relevanz sein kann.
von:

1 Einleitung

Kaum ein Thema ist derzeit so in aller Munde bzw. wird so kontrovers diskutiert wie die EU-Verordnung (2016/679), in Deutschland als „Datenschutz-Grundverordnung” (im Nachfolgenden „VO”) bezeichnet. Insbesondere die mit der VO einhergehenden Konsequenzen für die Praxis von Unternehmen und Behörden ist ein Thema, das die Gemüter schnell erhitzt.
Unsicherheit
Die konkrete Umsetzung der VO sorgt in der Praxis bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern (weiterhin) für viel Unsicherheit. So herrscht bei ihnen oftmals die Auffassung vor, dass sie jetzt praktisch gar nicht mehr Daten von anderen verarbeiten dürfen. Vielmehr kursiert auch immer mehr die Auffassung, dass man nun erst einmal die „Einwilligung” des Betroffenen einholen muss, um überhaupt etwas mit seinen (personenbezogenen) Daten anstellen zu können. Auch im Bereich des Arbeitssicherheit kursiert immer mehr Unsicherheit, wie und ob man die ganzen oftmals doch recht sensiblen Daten noch verarbeiten darf, wer für die Einhaltung der ganzen rechtlichen Anforderungen verantwortlich ist usw.
Verunsicherung und Ängste werden zusätzlich dadurch geschürt, dass beispielsweise in Beratungen, in E-Mail-Newslettern oder auf Webseiten immer wieder vor den immensen Bußgeldern gewarnt wird, die bei einem Verstoß gegen die VO-Vorgaben drohen. Ob diese umfassend betriebene „Angstmacherei” berechtigt ist oder nicht, lässt sich nur schwer einschätzen. Vielmehr wird dies die nahe/ferne Zukunft zeigen.

Weiterlesen und „Arbeitsschutz besser managen digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Arbeitsschutz
  • Zugriff auf alle Fachbeiträge und Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal