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05152 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Prävalenz, Prävention, Intervention

Nicht erst seit der #MeToo-Debatte, in der es um sexuelle Belästigung, Bedrohung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, ist das Thema sexuelle Belästigung. Dabei geht es nicht nur um sexuelle Belästigungen (oder mehr) unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch um Übergriffe auf das Personal durch Patienten oder Bewohner einer Einrichtung. Nicht eingegangen wird an dieser Stelle auf einvernehmliche sexuelle Handlungen innerhalb des Personals, oder aber auch zwischen Personal und Patienten, Bewohnern oder Insassen (z. B. in einer forensischen Einrichtung), die im Hinblick auf die Arbeitsqualität und das -klima ebenso erheblichen Einfluss haben können, ganz abgesehen von möglichen (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen.
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Thematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz aus unterschiedlichen Blickwinkeln und gibt praktische Hinweise und Empfehlungen, wie das Thema angegangen werden sollte. Dass es angegangen werden muss, sollte allerspätestens seit der #MeToo-Debatte selbstverständlich sein.
von:

1 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Fakten und Rahmenbedingungen

#MeToo
Was sagt das Gesetz?
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (§ 3, Abs. 4 AGG) liegt sexuelle Belästigung vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen oder Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts, unerwünschtes Zeigen oder Anbringen pornografischer Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Sexuelle Belästigung = aufgezwungenes Verhalten
Sexuelle Belästigung hat nichts mit freundschaftlicher Beziehung oder freiwillig eingegangenen Verhältnissen zu tun, sondern wird als Verhalten dem Opfer aufgezwungen, wobei es ihm schwergemacht wird, seine Missbilligung zum Ausdruck zu bringen. Konkret können dies Bemerkungen oder Handlungen sein, die die Sexualität am Arbeitsplatz betonen, wie anzügliche Äußerungen über Kleidung und Figur oder das Anbringen pornografischer Darstellungen. Ebenfalls unter den Begriff fallen scheinbar zufällige Berührungen der Brust sowie das „Po-Klapsen” oder -Kneifen und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und deren gewaltsame Erzwingung, weiterhin Verhaltensweisen, die eine Gehaltserhöhung oder Beförderung von der Bereitschaft zu sexuellem Kontakt abhängig machen [1].

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