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05084 Arbeitszeit als Thema für den Arbeitsschutz

Arbeitszeit- und insbesondere Schichtplangestaltung auf der Basis arbeitswissenschaftlicher Kriterien hat einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten. Auch Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes können einen kompetenten Beitrag zur Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitszeitmodelle (Schwerpunkt Schichtarbeit) leisten. Dieser Beitrag führt in die Thematik ein und erläutert anhand von betrieblichen Themen die wichtige Rolle des Arbeitsschutzes in diesem Themenfeld.
von:

1 Warum das Thema Arbeitszeit ein Thema für den Arbeitsschutz ist

Gesetzliche Grundlage
Einerseits wird die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten explizit als Gesetzeszweck im Arbeitszeitgesetz genannt. Andererseits wird im Arbeitsschutzgesetz darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sich insbesondere eine Gefahr durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken ergeben kann. Nehmen wir die im Arbeitszeitgesetz angesprochenen Kriterien zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit noch dazu (s. Abschn. 3.1), existiert eine belastbare gesetzliche Basis hinsichtlich der Frage, warum sich „der Arbeitsschutz” mit dem Thema „Arbeitszeit” beschäftigen sollte.
Betriebliche und inhaltliche Grundlage
Aus betrieblicher Sicht scheint die Arbeitszeit zunächst kein Thema zu sein (rechtliche Grundlagen einmal ausgenommen), das primär die Akteure des Arbeitsschutzes in der täglichen Arbeit tangiert und – so muss man es auf der Basis langjähriger Praxis in der Arbeit mit und in den Betrieben feststellen – auch interessiert. Dabei könnten gerade die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes als kompetente Ansprechpartner im Betrieb zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten agieren. Welche Möglichkeiten die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes haben können, hängt insbesondere auch vom Wissen über die jeweiligen Thematiken und inhaltlichen Zusammenhänge ab. Dieser Beitrag versucht eine Brücke zwischen dem Thema Arbeitszeit und dem Thema Arbeitsschutz zu schlagen.

2 Flexibilität und Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Arbeitsschutz
Die Anforderungen an die Betriebe und die Beschäftigten haben sich nicht erst seit der Corona-Pandemie und den aktuellen Krisen stark verändert. Die Halbwertszeit von Entscheidungen und Routinen ist deutlich kürzer, die permanente Anpassung an sich immer schneller verändernde Umfeldfaktoren erfordert eine weitere Flexibilisierung, auch und insbesondere der Arbeitszeit. Traditionelle Arbeitszeitmodelle stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Dabei ist festzustellen, dass der „normale Arbeitstag” mit einem starren Achtstundenschema und einer Fünftagewoche sowohl im Hinblick auf die betriebliche Praktikabilität als auch im Hinblick auf die Wünsche und Bedarfe der Beschäftigten weiter stark an Bedeutung verliert und kaum ein Betrieb mehr ohne Komponenten der Arbeitszeitflexibilisierung existieren kann. Generell sind die Anforderungen sehr heterogen und erfordern eine Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort.

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