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05081 Grundlagen und Nutzen von Krankenrückkehrgesprächen

Was ist ein Krankenrückkehrgespräch und was muss/sollte dabei beachtete werden?
Krankenrückkehrgespräche werden in der Regel nach längerer Erkrankung bzw. nach langer Abwesenheit aufgrund eines Unfalls geführt. Dabei wird ggf. die Wiedereingliederung (nicht BEM!) geplant und untersucht, ob es ggf. arbeitsbedingte Ursachen für die Abwesenheit gibt. Dafür kann der Arbeitgeber bzw. die unmittelbare Führungskraft das Tool „Krankenrückkehrgespräch” nutzen, um die Rahmenbedingungen für den Wiedereinstieg zu klären. Das Gespräch ist aber auch im Sinne des Mitarbeiters, wenn die arbeitsbedingten Ursachen identifiziert werden und festgelegt wird wie die Arbeitsbedingungen im Sinne des Arbeitnehmers besser gestaltet werden kann.
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1 Einführung

Zunächst ist festzuhalten, dass es keine gesetzliche Vorgabe gibt, die den Arbeitgeber zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen verpflichtet. Jedoch werden diese in der Praxis immer häufiger durchgeführt bzw. haben sich als Führungstool etabliert. Es handelt sich um ein Gespräch, das die Führungskraft mit einem Mitarbeiter führt, der zuvor arbeitsunfähig erkrankt war oder durch seinVerhalten aufgefallen ist. Dabei geht es um die Hintergründe und Rahmenbedingungen des Arbeitnehmers u. a. in seinem persönlichen Umfeld, ggf. durch die Arbeit verursachte Krankheiten und/oder Zusammenhänge mit früheren Erkrankungen. Die Gespräche werden häufig in mehreren Abstufungen, je nach Intervall der krankheitsbedingten Fehlzeiten, standardisiert. Sie erfolgen dann nach zuvor festgelegten, immer gleichen Abläufen und werden anschließend protokolliert. Der Arbeitgeber bzw. die Führungskräfte sind aber an gewisse Spielregeln gebunden.

2 Krankenrückkehrgespräche vs. Betriebliches Eingliederungsmanagement

§ 84 Abs. 2 SGB IX
Ob der Arbeitgeber überhaupt solche Krankenrückkehrgespräche als Führungstool einführt, bleibt ihm letztlich selbst überlassen. Dabei müssen jedoch unbedingt die Mitbestimmungsrechte eines ggf. vorhandenen Betriebsrats beachtet werden. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, müssen Gespräche angeboten werden. Dabei muss der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Rahmen des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements” mit dem Betriebsrat, ggf. auch mit der Schwerbehindertenvertretung, und dem betroffenen Beschäftigten folgende Punkte besprechen:
Wie kann die Arbeitsunfähigkeit komplett überwunden werden?
Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
Wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden?
Diese Aspekte können auch bereits vor einem „offiziellen” betrieblichen Eingliederungsmanagement durch Krankenrückkehrgespräche thematisiert werden. Die Gespräche werden meist durch die direkte Führungskraft oder einen Personalverantwortlichen durchgeführt.

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