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04701 SiGe-Koordination auf Baustellen

Durch eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Baumaßnahmen kommt der Bauherr nicht nur seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung nach, deren Ziel es ist, eine wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu erreichen. Durch eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wird außerdem die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme durch vorausschauende Planung, weniger Störzeiten und Synergieeffekte, wie z. B. gemeinsam genutzte Schutzeinrichtungen, signifikant verbessert.
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1 Problembeschreibung

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind die Unfallzahlen in der Baubranche deutlich höher. Trotz einer stetigen Verbesserung in den letzten Jahren ist das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, auf Baustellen ca. 2,5-mal höher als das durchschnittliche Unfallrisiko in der gewerblichen Wirtschaft [1]. Ebenso ist die Gefahr eines tödlichen Arbeitsunfalls auf einer Baustelle mehr als doppelt so hoch verglichen mit Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftszweigen. Als Hauptursache für tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen führt eine europäische Studie Versäumnisse bei der Bauplanung (35 %) sowie mangelnde Baustellenorganisation und -koordination (28 %) an. Um europaweit den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern, wurde in der Europäischen Union die Richtlinie 92/57/EWG erlassen, die mit der Baustellenverordnung (BaustellV) 1998 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Eine der Grundpflichten für den Bauherrn, die sich aus der BaustellV ergeben, ist die Bestellung eines oder mehrerer geeigneter Koordinatoren, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Tätigkeiten des Koordinators werden in der BaustellV in Aufgaben während der Planung des Bauvorhabens sowie Aufgaben während der Ausführung des Bauvorhabens aufgeteilt. Häufig wird der Fehler gemacht, den Koordinator erst in der Ausführungsphase zu beauftragen. Zu einem solch späten Zeitpunkt kann der Koordinator aber weder Einfluss auf die sicherheitsgerechte Gestaltung der Baumaßnahme nehmen noch die gemeinsame Nutzung von Sicherheitseinrichtungen organisieren, sodass der wirtschaftliche Nutzen einer geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nicht zum Tragen kommt.
Ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil des frühzeitigen Einsatzes eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist die Erstellung der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung möglicher späterer Arbeiten an der baulichen Anlage. Dadurch werden die Folgekosten einer Baumaßnahme durch frühzeitige Berücksichtigung später erforderlicher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten minimiert.
Arbeitsmittel für die Problemlösung

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