04450 Beschaffung von sicheren und geeigneten Arbeitsmitteln
Für den betrieblichen Arbeitsschutz haben sichere, gesundheitsgerechte und für den Einsatzzweck geeignete Arbeitsmittel eine hohe Bedeutung. Dem Beschaffungsprozess kommt die Aufgabe zu, die Anforderungen an die zu beschaffenden Arbeitsmittel zu bündeln und geeignete Produkte auszuwählen. Dafür müssen die entsprechenden Informationen vorliegen und die beteiligten Akteure aktiv zusammenarbeiten. Der Beitrag zeigt Grundlagen für den Beschaffungsprozess aus Sicht des Arbeitsschutzes auf. von: |
Problembeschreibung
Unternehmen stehen bei der Beschaffung vor einem Auswahlproblem: Welche Produkte sind für die vorgesehene Arbeitsaufgabe geeignet und können als sicher eingeschätzt werden? Die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln ist wesentlich dafür, ob sie bei ihrer vorgesehenen Verwendung sicher und gesundheitsgerecht benutzt werden können. Eine falsche Auswahl kann zu erhöhten Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten führen. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand möglich.
Unternehmen stehen bei der Beschaffung vor einem Auswahlproblem: Welche Produkte sind für die vorgesehene Arbeitsaufgabe geeignet und können als sicher eingeschätzt werden? Die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln ist wesentlich dafür, ob sie bei ihrer vorgesehenen Verwendung sicher und gesundheitsgerecht benutzt werden können. Eine falsche Auswahl kann zu erhöhten Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten führen. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand möglich.
1 Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsschutz
Herstellerpflichten
Hersteller dürfen Produkte nur auf dem Markt bereitstellen, wenn die Produkte sicher sind, also bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. So regelt es das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in § 3 Abs. 2. Wenn Produkte EU-Rechtsvorschriften unterliegen (z. B. der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), müssen sie außerdem die darin enthaltenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen.
Hersteller dürfen Produkte nur auf dem Markt bereitstellen, wenn die Produkte sicher sind, also bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. So regelt es das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in § 3 Abs. 2. Wenn Produkte EU-Rechtsvorschriften unterliegen (z. B. der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), müssen sie außerdem die darin enthaltenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen.
Meldungen über unsichere Arbeitsmittel
Arbeitgeber, die Arbeitsmittel kaufen, können sich allerdings nicht darauf verlassen, dass Hersteller (bzw. Händler) ihnen nur sichere Produkte verkaufen. Das zeigen z. B. die wöchentlichen Meldungen des Schnellinformationssystems der EU für gefährliche Produkte (RAPEX) [1] .
Arbeitgeber, die Arbeitsmittel kaufen, können sich allerdings nicht darauf verlassen, dass Hersteller (bzw. Händler) ihnen nur sichere Produkte verkaufen. Das zeigen z. B. die wöchentlichen Meldungen des Schnellinformationssystems der EU für gefährliche Produkte (RAPEX) [1] .