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04440 Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von Handlungsfehlern in der Instandhaltung

Dieser Beitrag soll als Hilfe zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die Ermittlung von Maßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten dienen. Ziel ist es, Hinweise zur systematischen Ermittlung von Maßnahmen gegen Gefährdungen während der Instandhaltungsarbeiten zu geben. Dabei soll insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen Instandhaltungs- und Betriebspersonal sowie auf die Vermeidung von Handlungsfehlern eingegangen werden.
Es wird die Rolle der Unterweisung der Beschäftigten zur Umsetzung der Maßnahmen erläutert. Zusätzlich wird auf die Anwendung einer ganzheitlichen Unfallanalyse als Grundlage zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen, deren Durchführung nach Ereignissen sinnvoll ist, die mit höheren Risiken verbunden sind oder komplex erscheinen.
Des Weiteren soll die Rolle des Erlaubnisscheinverfahrens bei der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden. Als Grundlage zur systematischen Vorgehensweise dient die Sonderschrift S 42 „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung” [1] sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1111) „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung” [2].
von:

1 Problembeschreibung

Besondere Gefährdungen können infolge von oder während Instandhaltungsarbeiten sowohl für das Instandhaltungspersonal als auch für die Anlagenoperateure insbesondere auftreten durch:
Fehler bei der Instandhaltungsplanung (z. B. versäumte oder nicht rechtzeitig durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen) und nicht sicherheitsgerecht durchgeführte Instandhaltungsarbeiten,
Aufenthalt im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels während der Instandhaltungsarbeiten – insbesondere beim Öffnen sonst geschlossener Systeme bzw. sonstiger außer Kraft gesetzter Schutzvorrichtungen, ggf. unter laufendem Betrieb.
Zur Vermeidung von Gefährdungen müssen somit sowohl Maßnahmen zur Qualitätssicherung und rechtzeitigen Durchführung der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) als auch Maßnahmen während der Instandhaltungstätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Hierzu sind alle Schritte wie bei einer Gefährdungsbeurteilung zur Sicherheit des Betriebs auch auf die Instandhaltungsplanung und -durchführung anzuwenden. Ebenso ist zunächst davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Gefährdungen auftreten können. Im Idealfall werden in der Planungsphase des Arbeitsmittels (z. B. Produktionsanlage) bereits mögliche Gefahrenquellen weitgehend ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der Gefährdungen sind besonders folgende Aspekte zu betrachten:
Koordination der (ggf. mehrerer) Instandhaltungsarbeiten und Produktion: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Abnahme der Instandhaltungsarbeiten und Anfahren des Arbeitsmittels
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen

2 Grundlegende Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung

In der Sonderschrift S 42 [1] und der TRBS 1111 [2] beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung folgende Schritte: Aufgabenstellung festlegen, Gefährdungen ermitteln, Gefährdungen bewerten, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen durchführen, Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und Gefährdungsbeurteilung fortschreiben (s. Abb. 1).

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