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04301 Der Gefahrgutbeauftragte

Ziel dieses Beitrags ist es, Ihnen einen Überblick über die Arbeit des Gefahrgutbeauftragten zu geben.
Mitarbeiter, die Gefahrgutbeauftragter werden sollen, haben oft keine Möglichkeit, sich vorher über diese Betriebsbeauftragtenart zu informieren. Auch Unternehmer und andere Betriebsbeauftragte haben oft keine oder nur geringe Kenntnis über den Gefahrgutbeauftragten. Hier schafft dieser Beitrag Abhilfe.
Arbeitshilfen:
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1 Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen des Gefahrgutbeauftragten sind
das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) vom 06.08.1975 (BGBl. I 1975 S. 2121), zuletzt 2016 geändert;
die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragten-Verordnung – GbV) vom 12.12.1989 (BGBl. I 2011 S. 341), zuletzt 2019 geändert;
die Prüfungsaufgaben vom 28.12.1998, (BAnz. 1999 Nrn. 63a und 106), zuletzt 2019 geändert.
Diese Vorschriften sollten dem Gefahrgutbeauftragten vorliegen.

2 Der Gefahrgutbeauftragte

2.1 Geschichte

Der Anstoß zum Gefahrgutbeauftragten kam von der Seite der Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, nämlich von der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr. In diesem Gewerbe haben Mitarbeiter besonders häufig mit Gefahrgütern und den einschlägigen Vorschriften zu tun. Anliegen der ÖTV war, angesichts der extremen Vorschriftenfülle und -kompliziertheit und des großen Risikos für die Beschäftigten eine Person in den betroffenen Unternehmen vorzuschreiben, die sich um dieses Thema kümmert.

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