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04235 Gefahrstoffe in Arbeitsräumen: was geht?

Dieser Beitrag zeigt auf, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen nach den im Dezember 2020 neu verfassten Vorgaben der TRGS 510 in Arbeitsräumen gelagert werden dürfen.
von:

1 Einführung

Problembeschreibung
Welche und wieviel Gefahrstoffe in einem Arbeitsraum zulässig sind und welche und in welchen Mengen nicht, ist eine zwischen den Arbeitnehmern, die im Arbeitsraum arbeiten, und internen und externen Überwachern mitunter kontrovers diskutierte Frage. Es geht darum, zwischen Bequemlichkeit und Sicherheit einen Kompromiss zu finden. Die im Dezember 2020 neu gefasste TRGS 510 enthält dazu geänderte Vorgaben.
Zur Erinnerung: Im Dezember 2010 war die neue Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern” (TRGS 510) herausgekommen. Im Mai 2013 wurde die Neufassung Januar 2013 und im Januar 2021 die Neufassung Dezember 2020 veröffentlicht [1].

2 Dreistufiges Modell für „Arbeitsräume”

Für Räume, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird („Arbeitsräume”, z. B. Werkstätten, Laboratorien), gilt das folgende dreistufige Modell.

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