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03540 Maßnahmen gegen Brände

Die ASR A2.2 anwenden

Der Schutz vor Bränden ist eine wesentliche Aufgabe des Unternehmers. Die ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände ist ein Werkzeug, diese Forderung in effektive Maßnahmen umzusetzen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt die Ihrem Unternehmen angepassten Maßnahmen ermitteln können.
Die Arbeitsstättenverordnung fordert von Arbeitgebern, dass sie Maßnahmen zum Schutz gegen Brände durchführen, die dem Unternehmen (und dessen Gefährdungslage) angepasst sind. Grundsätzlich hat ein Unternehmer zwei Möglichkeiten, diese Forderung umzusetzen:
Er entscheidet sich für eigenständige Maßnahmen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung oder
er wendet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände an.
Bei Anwendung der erstgenannten Möglichkeit steht der Unternehmer in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass seine Maßnahmen mindestens einen der ASR A2.2 gleichwertigen Schutz für die Beschäftigten bieten. Die Anwendung der ASR A2.2 gibt somit Rechtssicherheit, da bei deren sachgerechter Anwendung vermutet werden kann, dass der gesetzlich geforderte Mindeststandard eingehalten wird.
von:

1 Beurteilen der Brandgefährdung

1.1 Ermitteln Sie die Brandklassen

Um die Brandgefährdung ermitteln und das richtige Löschmittel auswählen zu können, ist es notwendig, die Eigenschaften der Brennstoffe zu kennen. Ein Kriterium hierzu ist die Brandklasse der vorhandenen Stoffe.
Brandklasse A
Hierbei handelt es sich um feste Stoffe, die unter Glutbildung verbrennen. In der Praxis zeigt sich oft, dass ein Brand nicht zwingend mit einer offenen Flamme beginnt, sondern mit einem Schwelbrand. Hierbei heizt sich der Stoff unter Bildung großer Rauchgasmengen auf, bis es zu einem Brand mit offener Flamme kommt. Beispiele aus dem betrieblichen Bereich sind Holzbauteile und Holzmöbel, textile Werkstoffe, Akten und viele Kunststoffteile.
Brandklasse B
Hierbei handelt es sich um flüssige und flüssig werdende Stoffe. Diese Stoffe müssen so weit erwärmt werden, dass eine zündfähige Menge – untere Explosionsgrenze – an brennbaren Dämpfen entsteht. Sie verbrennen unter Flammenbildung. Beispiele aus dem betrieblichen Bereich sind Erdölderivate, Lacke, Lösungsmittel, Paraffin und ähnliche brennbare Stoffe.

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