03531 Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
Brandschutz muss in Unternehmen gelebt und umgesetzt werden. Es gibt viele bauliche, anlagentechnische, gesetzliche oder versicherungsrechtliche Brandschutzforderungen an Gebäude. Sie sind von der Art des Gebäudes, der Nutzung und der Art und Anzahl der sich dort befindlichen Personen abhängig. Zusätzlich gibt es noch viele Forderungen von der Berufsgenossenschaft. Es ist also eine Wissenschaft, sich mit Brandschutzanforderungen auszukennen und diese dann im konkreten Einzelfall auf eine Situation vor Ort zu übertragen. 26 Brandschutzaufgaben haben sich VdS, vfdb und DGUV überlegt und in der DGUV-Information „205-003” zusammengefasst. Es macht Sinn, dass sich eine Person oder auch eine Abteilung um den Brandschutz kümmert. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, die unterschiedlichen Aufgaben von Personen, die mit dem Brandschutz beauftragt sind, vorzustellen und zu erläutern. Arbeitshilfen: von: |
Forderungen aus unterschiedlichen Richtungen
Die brandschutzrechtlichen, behördlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen müssen in allen Unternehmen umgesetzt werden. Da ist es ohne Belang, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt, um ein Krankenhaus oder ein Kraftwerk, um ein produzierendes, lagerndes oder verwaltendes Unternehmen. Dabei kommen die unterschiedlichen Forderungen aus völlig unterschiedlichen Richtungen und sind nicht in einem Buch, in einer Vorschrift oder in einem Gesetz zusammengefasst. Vielmehr handelt es sich um viele Richtungen, aus denen es Anforderungen an den Brandschutz gibt: Baurecht, ggf. auch Landesrecht, privatrechtliche und individuelle Vorgaben der Feuerversicherungen, verbindliche Forderungen aus dem umfassenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerk oder auch aus vielen Forderungen des Arbeitsschutzrechts. Es ist dabei eben nicht relevant, wie viele Personen in einem Unternehmen beschäftigt sind, relevant sind die Brandgefährdung sowie die Aktivitäten und das Ausbildungsniveau der Belegschaft. Es gilt: Je größer die Gefährdungen, destso mehr und destso strengere Vorgaben gibt es aus den genannten Richtungen. Ein Unternehmen muss diese Forderungen kennen, einhalten, umsetzen, bekannt geben und auch kontrollieren, ob die Forderungen eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind. Ob das dann ein Brandschutzbeauftragter erledigt, der technische Geschäftsführer, ein Bereichsleiter oder eine externe Brandschutzfachkraft, ist ohne Bedeutung.
Die brandschutzrechtlichen, behördlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen müssen in allen Unternehmen umgesetzt werden. Da ist es ohne Belang, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt, um ein Krankenhaus oder ein Kraftwerk, um ein produzierendes, lagerndes oder verwaltendes Unternehmen. Dabei kommen die unterschiedlichen Forderungen aus völlig unterschiedlichen Richtungen und sind nicht in einem Buch, in einer Vorschrift oder in einem Gesetz zusammengefasst. Vielmehr handelt es sich um viele Richtungen, aus denen es Anforderungen an den Brandschutz gibt: Baurecht, ggf. auch Landesrecht, privatrechtliche und individuelle Vorgaben der Feuerversicherungen, verbindliche Forderungen aus dem umfassenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerk oder auch aus vielen Forderungen des Arbeitsschutzrechts. Es ist dabei eben nicht relevant, wie viele Personen in einem Unternehmen beschäftigt sind, relevant sind die Brandgefährdung sowie die Aktivitäten und das Ausbildungsniveau der Belegschaft. Es gilt: Je größer die Gefährdungen, destso mehr und destso strengere Vorgaben gibt es aus den genannten Richtungen. Ein Unternehmen muss diese Forderungen kennen, einhalten, umsetzen, bekannt geben und auch kontrollieren, ob die Forderungen eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind. Ob das dann ein Brandschutzbeauftragter erledigt, der technische Geschäftsführer, ein Bereichsleiter oder eine externe Brandschutzfachkraft, ist ohne Bedeutung.
Mögliche Folgen
Wenn es zu einem Brand kommt, wirft das anschließend immer Probleme auf, denn es entstehen Schäden, Kosten und ggf. Regressforderungen aus unterschiedlichen Richtungen. Bei einem größeren Brand oder einem mit Personenverletzungen oder gar Personentötung wird immer staatsanwaltlich ermittelt, sonst ggf. von Ingenieuren der Berufsgenossenschaft und/oder der Feuerversicherung. Die ggf. eingeleiteten juristischen Schritte reichen von zivil- und strafrechtlichen Klagen über arbeitsschutzrechtliche Klagen bis zu versicherungsrechtlichen Problemen. Zivilrechtliche Klagen können von Kunden kommen, die Produkte termingerecht erwarten. Zivilrechtliche Klage, das bedeutet aber auch, dass eine Person eine andere oder eine Firma verklagen kann, weil sie der Meinung ist, dass ihr durch den Brand ein Schaden entstanden sei. Arbeitsschutzrechtliche Klagen können eine Abmahnung oder Kündigung für die den Brand auslösende Person bedeuten. Versicherungsrechtliche Klagen bedeuten, dass eine Person von einer Feuerversicherung für einen Schaden haftbar gemacht wird, und das kann immer dann geschehen, wenn ein Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eingetreten ist. Das kann so weit gehen, dass persönliches Vermögen gepfändet wird. Und letztlich gibt es noch die strafrechtlichen Folgen: Eine Person aus der Staatsanwaltschaft vertritt die Meinung, dass Deutschland gegen eine Person ermitteln sollte, weil diese einen Brand verursacht hat. Fahrlässigkeit reicht dabei schon aus, es muss gar nicht grob fahrlässig sein. Wird diese Person verurteilt, so haben unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherung oder die Geschädigten Recht auf Schadenausgleich. So weit soll und darf es nicht kommen, und deshalb sind die Aufgaben des Brandschutzes wichtig – sie umsetzen und „leben” bedeutet auch, sich zu exkulpieren und eben nicht als „grob fahrlässig” eingestuft zu werden.
Wenn es zu einem Brand kommt, wirft das anschließend immer Probleme auf, denn es entstehen Schäden, Kosten und ggf. Regressforderungen aus unterschiedlichen Richtungen. Bei einem größeren Brand oder einem mit Personenverletzungen oder gar Personentötung wird immer staatsanwaltlich ermittelt, sonst ggf. von Ingenieuren der Berufsgenossenschaft und/oder der Feuerversicherung. Die ggf. eingeleiteten juristischen Schritte reichen von zivil- und strafrechtlichen Klagen über arbeitsschutzrechtliche Klagen bis zu versicherungsrechtlichen Problemen. Zivilrechtliche Klagen können von Kunden kommen, die Produkte termingerecht erwarten. Zivilrechtliche Klage, das bedeutet aber auch, dass eine Person eine andere oder eine Firma verklagen kann, weil sie der Meinung ist, dass ihr durch den Brand ein Schaden entstanden sei. Arbeitsschutzrechtliche Klagen können eine Abmahnung oder Kündigung für die den Brand auslösende Person bedeuten. Versicherungsrechtliche Klagen bedeuten, dass eine Person von einer Feuerversicherung für einen Schaden haftbar gemacht wird, und das kann immer dann geschehen, wenn ein Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eingetreten ist. Das kann so weit gehen, dass persönliches Vermögen gepfändet wird. Und letztlich gibt es noch die strafrechtlichen Folgen: Eine Person aus der Staatsanwaltschaft vertritt die Meinung, dass Deutschland gegen eine Person ermitteln sollte, weil diese einen Brand verursacht hat. Fahrlässigkeit reicht dabei schon aus, es muss gar nicht grob fahrlässig sein. Wird diese Person verurteilt, so haben unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherung oder die Geschädigten Recht auf Schadenausgleich. So weit soll und darf es nicht kommen, und deshalb sind die Aufgaben des Brandschutzes wichtig – sie umsetzen und „leben” bedeutet auch, sich zu exkulpieren und eben nicht als „grob fahrlässig” eingestuft zu werden.
Vielfältige Aufgaben
Es gibt insgesamt 26 individuelle Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, die man abarbeiten sollte. Die vielen Aufgaben für Unternehmen werden vorzugsweise von befähigten Brandschutzbeauftragten übernommen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen sowie ausreichend Zeit gestellt bekommen, um diesen wichtigen Aufgaben auch gerecht zu werden. Natürlich geht es an erster Stelle um Personenschutz. Das bedeutet, im Brandfall stehen die im Gebäude befindlichen und jetzt gefährdeten Personen im Vordergrund. Noch sinnvoller ist es natürlich, es überhaupt nicht zu einem Brand kommen zu lassen, und genau deshalb besteht der Brandschutz aus primär präventiven und sekundär kurativen Maßnahmen. Man kann auch mit guter Prävention keine 100 % Brandsicherheit erreichen, und deshalb muss man sich auch immer um den abwehrenden Brandschutz kümmern.
Es gibt insgesamt 26 individuelle Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, die man abarbeiten sollte. Die vielen Aufgaben für Unternehmen werden vorzugsweise von befähigten Brandschutzbeauftragten übernommen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen sowie ausreichend Zeit gestellt bekommen, um diesen wichtigen Aufgaben auch gerecht zu werden. Natürlich geht es an erster Stelle um Personenschutz. Das bedeutet, im Brandfall stehen die im Gebäude befindlichen und jetzt gefährdeten Personen im Vordergrund. Noch sinnvoller ist es natürlich, es überhaupt nicht zu einem Brand kommen zu lassen, und genau deshalb besteht der Brandschutz aus primär präventiven und sekundär kurativen Maßnahmen. Man kann auch mit guter Prävention keine 100 % Brandsicherheit erreichen, und deshalb muss man sich auch immer um den abwehrenden Brandschutz kümmern.