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03343 Bodenmarkierungen

Was sie bedeuten, wo und wie man sie anbringt, und welche Vorschriften beachtet werden müssen

Bodenmarkierungen gehören zu den wichtigsten Mitteln, um auf dem Betriebsgelände sowie in Industrie- und Lagerhallen für Sicherheit zu sorgen. Die ein- und zweifarbigen Streifen weisen auf Verkehrswege und andere gefährliche Bereiche auf dem Betriebsgelände hin. Obwohl sie überall sichtbar sind und sie jedermann kennt, gehören sie in der Arbeitsschutzliteratur zu den am wenigsten beachteten Schutzmaßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit. Daher sind nicht wenige Fakten über sie dem Großteil der Belegschaften und manchmal sogar den Sicherheitsverantwortlichen gar nicht bekannt. Dieser Beitrag erläutert deshalb die wichtigsten Grundlagen zu den farbigen Streifen auf Hallenböden, Verkehrswegen sowie Parkplätzen des Betriebsgeländes und beantwortet folgende Fragen: Wie müssen Bodenmarkierungen konkret aussehen, wie sollte man sie anbringen, wo in den Betrieben werden sie eingesetzt, und welche Vorschriften und gesetzlichen Regelungen müssen eingehalten werden?
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1 Bodenmarkierungen

Wo viele Fahrzeuge und Fußgänger auf dem Betriebsgelände aufeinandertreffen und daraus potenzielle Unfallgefahren entstehen könnten, dürfen sie nicht fehlen: die ein- oder zweifarbigen Bodenmarkierungen. Manche fungieren lediglich als Wegweiser und Orientierungshilfen, zumeist gehören sie aber zu den essenziellen Sicherheitsmaßnahmen eines Betriebs.
Sicherheit und Raumstrukturierung
Mit ihnen sorgen die Unternehmen für die optische Ausweisung insbesondere von für die betriebliche Sicherheit relevanten Flächen, um damit nicht nur die Sicherheit auf dem Betriebsgelände zu erhöhen, sondern auch den Raum bzw. das Gelände so zu strukturieren, dass die Arbeitsprozesse möglichst reibungslos und effizient ablaufen können. Diese Markierungen sind aber keineswegs ein „Nice-to-have”, mit dem die Unternehmen auf freiwilliger Basis zusätzlich für Sicherheit sorgen können.
Markierungen rechtlich verpflichtend
Vielmehr hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Markierungen in welcher Form und welcher Farbe (oft auch) wo im Unternehmen angebracht oder verlegt werden müssen. Die Markierungen müssen aus bestimmten Materialien bestehen, damit sie trotz der starken Belastung möglichst langlebig und auch langfristig für die Beschäftigten deutlich zu erkennen sind. [1] Gemäß den Sicherheitsvorschriften werden Gefahren, Verbote oder Hinweise mittels der Markierungen zumeist in den gleichen Formen und Farben dargestellt, wie sie auch für die anderen Verkehrsschilder und -signale des öffentlichen Raums typisch sind. Somit gilt die in den Farben codierte Warnlogik des außerbetrieblichen Straßenverkehrs auch für die betrieblichen Sicherheitsmarkierungen. So wissen die Beschäftigten zum Beispiel bei einem rot-weißen Dreieck, dass es sich um eine Gefahrenwarnung handelt, weil sie Form und Farben bereits kennen. Zwar müssen Arbeitgeber, wie in anderen Bereichen des Arbeitsschutzes auch, nicht unbedingt in jedem Detail auf die Vorbilder der Straßenverkehrsordnung zurückgreifen, allerdings könnten sie mit alternativen Maßnahmen auf dem Betriebsgelände in Form von „Eigenkreationen” bei ihren Beschäftigten und Gästen für viel Verwirrung sorgen und damit erst recht die Unfallgefahr erhöhen. Sie sollten daher von Eigenmaßnahmen gerade in diesem sensiblen Bereich Abstand nehmen. [2] [3]
Bodenmarkierungen aus Sicht der DGUV
Kein Änderungsbedarf für Markierungen
Es gibt keine genauen Angaben darüber, wie viele Unfälle infolge der Missachtung der Bodenmarkierungen passiert sind. Das ließ die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Autor dieses Beitrags auf Anfrage wissen. Ob bei Unfällen im Lager und auf dem Betriebsgelände verbotswidrig eine vorhandene Bodenmarkierung missachtet worden ist, werde statistisch nicht erfasst, da der Unfallhergang im Rahmen der Unfallanzeige von den Unternehmen formuliert wird und diese darüber gewöhnlich keine genauen Angaben machen. Der DGUV zufolge werden die derzeit geltenden Bodenmarkierungen aber auch weiterhin in der heute geltenden Form ein wichtiger Garant für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände sein, denn weder national noch auf EU-Ebene sind gegenwärtig Änderungen und Reformen geplant, um die aktuellen Bodenmarkierungen durch neue zu ersetzen oder auch nur um zusätzliche Markierungen bzw. Markierungstypen zu erweitern. [1]

2 Bedeutung und wichtigste Markierungsarten

Zur Abgrenzungsmarkierung von Verkehrswegen von umgebenden Arbeits- und Lagerflächen können verschiedene Markierungsformen verwendet werden. Die am häufigsten verwendeten Markierungen sind gestrichene oder aufgeklebte Markierungsstreifen. Die Markierungen müssen eine Mindestbreite von 5 cm aufweisen. In besonders stark befahrenen Zonen kommen auch Markierungsnägel oder -knöpfe zum Einsatz, von denen in der Regel mindestens drei pro Meter angebracht werden.
Wo auf dem Unternehmensgelände findet man aber welche Bodenmarkierungen? Folgende Betriebsbereiche sind in erster Linie zu nennen. [1] [4]
Einsatzbereiche von Bodenmarkierungen
Hallenmarkierungen: Industrie-, Fertigungs- und Lagerhallen benötigen Markierungen auf dem Boden. Mit ihnen werden Lagerflächen, Verkehrswege für Gabelstapler und Logistikstellplätze gekennzeichnet. Warn- und Sicherheitsmarkierungen werden unter anderem zur Ausweisung von Sperrflächen, Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen, Feuerlöscher-Standorten sowie Fahr- und Gehwegen verwendet.
Die Hauptgründe für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung auf diesen Flächen sind die folgenden [1] [4]:
Rechtskonformität: Laut Richtlinie 92/58/EWG sind Unternehmen zur Markierung des Bodens im Lager verpflichtet. So müssen beispielsweise bestimmte Abstände zwischen Maschinen oder Arbeitsbereichen eingehalten werden. Bodenmarkierungen gewährleisten die Einhaltung dieser rechtlich vorgegebenen Abstände.
Verbesserung der Sicherheit: Markierungen sind eine Maßnahme zur Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz. So können beispielsweise Unfälle vermieden werden, indem Personen bestimmte Markierungen nicht übertreten und sich somit nicht in Bereichen aufhalten, in denen zum Beispiel Flurförderfahrzeuge unterwegs sind.
Raumstrukturierung: Die Abgrenzung von Arbeitsbereichen erleichtert die Ordnung im Lager. Es ist wichtig, dass das Lager gut strukturiert ist, um Arbeitsprozesse effektiver und sicherer zu gestalten. Dank der Markierungen auf den Lagerböden wissen die Beschäftigten genau, welche Wege sie sicher und gefahrlos benutzen können, ohne dass ihre Arbeitsprozesse behindert werden.
Betriebliche Wege: Besonders wichtig ist die Anbringung von Bodenmarkierungen entlang von Verkehrswegen, insbesondere an den Stellen, an denen Fahrwege auf Fußgängerbereiche stoßen.
Trennung von Fahr- und Fußgängerwegen
Die Kennzeichnung von getrennten Spuren für Flurförderfahrzeuge und Fußgänger ist also überall dort erforderlich, wo es aufgrund von Kollisionen von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen und Fußgängern zu schweren Verletzungen kommen kann. Diese Form der Mobilitäts- bzw. Bewegungslenkung mittels Bodenmarkierungen ist vor allem bei Fluchtwegen, in der Nähe von Notausgängen und Aus- und Eingängen sowie an Treppen von großer Bedeutung. [3]
Parkplatzmarkierungen: Parkflächenmarkierungen gewährleisten sicheres und regelkonformes Parken.
Betriebsparkplätze unterliegen nicht StVO
Anders als bei allen anderen Markierungen auf dem Betriebsgelände sind Unternehmen und Arbeitgeber aber auf ihren Parkplätzen nicht verpflichtet, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung anzuwenden. Sie dürfen sogar eigene Regelungen auf dem Betriebsgelände umsetzen – was aus Sicherheitsgründen zumeist aber nicht getan wird, denn die Nutzer/Beschäftigten sind an die Regeln der Straßenverkehrsordnung gewöhnt und würden durch alternative Regeln und Symbole eher verwirrt. [3]

3 Eigenschaften, Farbgestaltung und Anbringung

3.1 Markierungsarten und deren Anbringung

Markierungen mit Epoxidharzfarben: Für die Markierung mit aufgesprühten Farben werden zumeist Farben verwendet, die aus Epoxidharz hergestellt sind, denn diese sind widerstandsfähiger gegen Abnutzung und Abrieb. Für das Sprayen werden Schablonen benutzt, bei langen Markierungsstreifen aber häufig auch Markierwagen (Abrollwagen), mit denen dank der Schlagschnur gerade Linien gezogen werden können. Die Trockenzeit von Sprühfarben beträgt rund zehn Minuten. Es sollten generell nur rutschfeste Farben aufgetragen werden.

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