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03310 Arbeitsschutz in Gewerbeimmobilien

Dieser Beitrag soll die bedeutenden Wechselwirkungen und Spannungsfelder des Arbeitsschutzes beim Betrieb von Gewerbeimmobilien verdeutlichen. Deshalb ist es erforderlich, Grundlagen noch einmal hervorzuheben. Denn vor allem Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind sich über die Bedeutung manchmal gar nicht im Klaren, wenn sie z. B. im Rahmen von Begehungen auf diesen möglichen Praxisfall treffen: Sie führen als Sifa eines überbetrieblichen Dienstes („externe Sifa”) in den Räumlichkeiten ihres Auftraggebers/ Kunden eine Arbeitsstättenbegehung durch. Es werden alle Arbeitsplätze (Büroräume) auf den vom Auftraggeber angemieteten Etage begangen und in einem Begehungsprotokoll erfasst. Aber wer begeht eigentlich die restlichen Bereiche der Arbeitsstätte, z. B. die Etagen, die anderen Mietern gehören, oder den Technikbereich? Wer stellt die Fragen nach der regelmäßigen Wartung der Aufzüge, der Hygieneanforderungen oder wer prüft die Treppenhausbeleuchtung? Welche Konsequenzen hat es, wenn es kurz nach der Begehung zu einem Unfall eines Mitarbeiters kommt, der auf dem Weg zur Kantine stürzt, weil das Treppenhauslicht defekt war? Wer hätte das sehen müssen? Zusammengefasst: Arbeitsschutz trifft auf Verkehrssicherungspflichten.
von:

1 Einleitung

Eine Weisheit aus dem Mittelalter bringt es auf dem Punkt: „Es ist der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken.” (Niccolò Machiavelli: „Der Fürst”, 1513). Wie wahr. Wie es auch Modelle der DGUV zeigen, führt ein unbedeutendes Ereignis, eine Unachtsamkeit oder nicht sicherheitskonformes Verhalten in einem von 30.000 Fällen zu einem tödlichen Unfall. Erst dann werden die Fragen nach Kausalität, nach Verantwortung und Haftung gestellt.
Zielsetzung
Die Zielsetzung dieses Beitrags sind ganzheitliche Lösungsansätze zur Kompensation von Deregulierungsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zuge fortschreitender europäischer Harmonisierungen. Mit einer Umsetzung der nachfolgend beschriebenen innovativen Ansätze wird nicht nur das Verständnis des Arbeitsschutzes innerhalb der Nutzung von Immobilien und seiner Beteiligten im Arbeitsschutz geschärft, sondern auch eine Erhöhung der Rechtskonformität von Unternehmern, gewerblichen Mietern, (technischen)Führungskräften, beauftragten Personen (als Nebenpflicht des Arbeitgebers) und Beschäftigten erreicht (Compliance). Im Fokus des Arbeitsschutzes beim Betrieb Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) stehen vor allem die Anforderungen der GEFMA Richtlinie 190, „Betreiberverantwortung im Facility Management”, dem Klassiker und Bestseller des Dachverbandes des Facility Managements.
Blick für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit schärfen
In Facilities treffen durch den nahezu unerschöpflichen Variationsreichtum und unterschiedlichsten Vertragskonstellationen die unterschiedlichsten Rechtsvorschriften und Regeln der Technik aufeinander, sei es im Arbeitsstätten- und im Umweltrecht, beim Denkmalschutz und Datenschutz (z. B. Arbeitsmedizinische Vorsorge). Nicht zuletzt spielen vor allem beim Betrieb von Immobilien verschiedene Rolleninhaberschaften und Sachherrschaften eine wesentliche Rolle, welche auf die Werte Grundgesetzes zurückgehen, der Körperlichen Unversehrtheit und dem Artikel 14: „Eigentum verpflichtet”. Nicht zuletzt leben wir in unserer Gesellschaft in einer verursacherbasierten Haftungsgesellschaft. Das bedeutet, dass auch der Versicherungsschutz eine wesentliche Rolle spielt, wenn es darum geht Unfallereignisse dahingehend zu bewerten, ob dessen Ursache ein Arbeits- oder Wegeunfall war, oder eben eine Verletzung der Verkehrssicherung (Regressfall).

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