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07025 Sicherheits- und Arbeitsschutzmanagement

Parallelen und Integration der Systeme

Das Arbeitsschutzmanagement umfasst die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes/der Arbeitssicherheit. Ziel sind die Unfallverhütung und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Eine gesetzliche Verpflichtung zur systematischen Organisation aller Anforderungen der Arbeitssicherheit über ein Managementsystem besteht nicht. Fällt ein Unternehmen komplett oder mit einzelnen Betriebsbereichen unter die Störfallverordnung (12. BImSchV), so muss es zumindest für die betreffenden Bereiche ein Sicherheitsmanagementsystem einführen, dessen Regelungsinhalt im Wesentlichen in der Verhinderung und Beherrschung von Gefahrensituationen in diesen Betriebsbereichen sowie der erforderlichen Interaktion mit externen Beteiligten (Einsatzkräfte, Behörden, Öffentlichkeit, Anwohner) besteht. Mit dem systematischen Schutz der Beschäftigten eines Betriebs vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen werden automatisch viele Aspekte der Anlagensicherheit erfasst und geregelt, sofern das Unternehmen störfallrelevanten Tätigkeiten nachgeht.
Der folgende Beitrag arbeitet die Parallelen der beiden Managementsysteme heraus und gibt Hinweise zur bestmöglichen Verbindung der beiden Systeme in der Umsetzung, damit die Gemeinsamkeiten im Sinne des Unternehmens genutzt werden können.
von:

1 Problembeschreibung

Managementsysteme unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen und anderer Anforderungen. Die Vielzahl an Managementsystemen in unterschiedlichen Regelungsbereichen, z. B. Umwelt, Energie, Qualität, Sicherheit etc., ergibt sich aus den Bereichen, die Risiken für den Unternehmensbetrieb bergen. Arbeitsschutz und Sicherheit sind zwei Handlungsfelder, die sowohl für den Menschen als auch für die Umwelt eine große Relevanz haben und eng miteinander verknüpft sind, denn Arbeitsschutz ist automatisch Störfallprävention und umgekehrt. Die Verbindung der beiden Handlungsfelder ist daher ohnehin vorgegeben und sollte zur besseren Handhabbarkeit in ihren organisatorischen und technischen Maßnahmen eng miteinander verknüpft werden. In der Praxis besteht diese Verbindung häufig nicht, daher werden Synergien nicht genutzt, die einen Arbeitsalltag mit beiden Systemen erleichtern. Im schlechtesten Fall sind sogar konträr wirkende Regelungen denkbar.
Arbeitsmittel für die Problemlösung
Folgende Gesetze, Verordnungen, Normen und Arbeitshilfen sind Grundlage dieses Artikels:
Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG
12. BImSchV – Störfallverordnung
Seveso-III – Richtlinie 2012/18/EU
OHRIS – Occupational Health and Risk Managementsystem
DIN ISO 9001 – Qualitätsmanagementsystem
DIN ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagementsystem
LASI Arbeitshilfen 54 und 58

2 Einleitung

Die zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: 12. BImSchV oder Störfallverordnung) ist von der Rechtsmaterie dem Immissionsschutzrecht und damit dem speziellen Umweltrecht zuzuordnen. Sie regelt die Vorsorgeanstrengungen bezüglich plötzlich auftretender schwerer Industrieunfälle und verpflichtet die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle möglichst zu vermeiden, dennoch auftretende Störfälle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren

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