03340 Brandschutz im Industriebau
Arbeitsschützer und betriebliche Brandschutzbeauftragte sind glücklicherweise immer häufiger in die Planung von Neu- und Umbauten gewerblicher/industrieller Gebäude eingebunden. Das ist eine große Hilfe für Unternehmer, die zu Bauherrn werden. Belange des Arbeits- und Brandschutzes finden so bereits in der Planung ausreichend Beachtung. Eine nachträgliche Umsetzung – meist verbunden mit erheblichen Mehrkosten – wird so vermieden.
Hierbei ist es entscheidend, die Zusammenhänge zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht zu verstehen. Also einerseits zu wissen, ob und was in einer Gemeinde bzw. auf dem entsprechenden Grundstück gebaut werden darf und andererseits, wie die bauliche Anlage gebaut werden muss. Das Bauplanungsrecht wird insbesondere durch die von den Gemeinden erlassenen Bebauungspläne ausgedrückt. Betrieblichen Planern liefern sie wichtige Hinweise zur möglichen Bauausführung. Das Bauordnungsrecht wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) sowie durch die entsprechend eingeführten Technischen Baubestimmungen – z. B. Sonderbauverordnungen wie die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) – beschrieben; so insbesondere auch hinsichtlich der brandschutztechnischen Ausführung der Bauvorhaben.
Der vorbeugende sowie zum Teil der abwehrende Brandschutz gewinnt aufgrund der bei Sonderbauten (hier: Industriebauten) im Baugenehmigungsprozess vorzulegenden Brandschutzkonzepte sowie der Forderungen der Sachversicherer (hier: Brandversicherung) immer mehr an Bedeutung. Der vorliegende Artikel dient dazu, entsprechende Brandschutzkonzepte lesen und deren Inhalte/Anforderungen verstehen und somit als kompetenter innerbetrieblicher Ansprechpartner in der Planung dienen zu können. Darüber hinaus soll er für Brandschutzbeauftragte als Überblick dienen, die oftmals beauftragt werden, vorliegende Brandschutzkonzepte fortzuschreiben bzw. auf dem aktuellen Stand zu halten. von: |
1 Einführung
Der vorbeugende Brandschutz ist in Deutschland insbesondere im Bauordnungsrecht der jeweiligen Landesbauordnung sowie den dazugehörigen Technischen Baubestimmungen (u. a. entsprechende Sonderbauverordnungen) geregelt.
Abb. 1: Unterteilung des Brandschutzes [1]
Um insbesondere den vorbeugenden wie auch in Grundzügen den abwehrenden Brandschutz im Industriebau – der in den jeweiligen Bundesländern insbesondere in der als Technische Baubestimmung eingeführten Muster-Industriebaurichtlinie geregelt ist und in entsprechenden Brandschutzkonzepten beschrieben wird – verstehen zu können, müssen die Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts bekannt sein.
Für Neu- und Umbauten werden im Rahmen von entsprechenden Brandschutzfachplanungen individuelle Brandschutzkonzepte erstellt, die den Brandschutz für Sonderbauten wie z. B. Industriebauten beschreiben und für die Baugenehmigung in der entsprechenden Brandschutzfachplanung verbindlich festlegen. Für bestehende Gebäude werden vorhandene Brandschutzkonzepte i. d. R. durch betriebliche Brandschutzbeauftragte fortgeschrieben und auf dem aktuellen Stand gehalten.