1 Problembeschreibung
Das Problem besteht häufig darin, dass zwar die zur Abgabe von Informationen über Gefahrstoffe Verpflichteten ihren Pflichten in der Regel nachkommen, die Empfänger der Informationen diese aber entweder gar nicht oder nicht richtig oder nicht vollständig auswerten und sich insofern in vielerlei Hinsicht haftbar machen können.
2 Rechtliche Grundlagen
Arbeitsmittel
Die Rechtsgrundlagen für den Themenkomplex „Gefahrstoffe” sind im Wesentlichen
Die Rechtsgrundlagen für den Themenkomplex „Gefahrstoffe” sind im Wesentlichen
• | das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (abgekürzt Chemikaliengesetz bzw. ChemG), |
• | die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (abgekürzt Gefahrstoffverordnung bzw. GefStoffV), |
• | die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und über die Abgabe bestimmter Erzeugnisse nach dem ChemG (abgekürzt Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. ChemVerbotsV). |