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03530 Betriebliche Brandschutzorganisation mithilfe der Brandschutzordnung

Der sichere Betrieb von Gebäuden und Anlagen stellt eine große Herausforderung für Eigentümer und Unternehmer dar. Dieser Beitrag zeigt, wie durch die Brandschutzordnung mehr Rechtssicherheit hergestellt werden kann, welche Chancen sich für den Betrieb ergeben und welcher Weg zu einer erfolgreichen Brandschutzordnung führt.
Die Brandschutzordnung ist eines der vielen Dokumente, die der Sicherheit im Betrieb dienen sollen. Der Aufwand für die Schulung neuer Mitarbeiter, das Lesen der Texte und das stetige Aktuellhalten der Unterlagen ist nicht gering. Häufig leidet die Akzeptanz für dieses Hilfsmittel unter den unternehmerischen Anforderungen des Alltags.
Durch das Aufzeigen nicht nur der rechtlichen Aspekte, sondern auch der Vorteile für die Verantwortlichen und das gesamte Unternehmen wird ein besseres Verständnis für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen geschaffen.
Im Weiteren werden Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung vorgestellt und erläutert. Es wird auf die Umsetzung, Kontrolle und richtige Dokumentation eingegangen. Für die Praxis wird auch ein bewährtes Vorgehen zum Erstellen der Dokumente aufgezeigt.
von:

1 Warum muss eine Brandschutzordnung erstellt werden?

Verkehrssicherungspflichten und Organisationsverschulden
Jede Person, die ein Gebäude betritt, erwartet, dieses sicher nutzen und wohlbehalten wieder verlassen zu können. Daher sind Eigentümer von baulichen Anlagen, deren Betreiber und auch Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Schäden an Personen oder Sachwerten durch den Betrieb zu verhindern.
Dieses Prinzip ist unter dem Begriff „Verkehrssicherungspflichten” bekannt und gilt für alle, die Gefahrenquellen schaffen oder betreiben. Eng damit verbunden ist ein mögliches Organisationsverschulden, das festgestellt werden kann, wenn auf erkannte Gefahren nicht reagiert wird bzw. keine Maßnahmen zur Eingrenzung des Risikos oder Schadensausmaßes getroffen werden. In diesem Fall wird § 823 BGB einschlägig und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hierbei ist zu betonen, dass nicht nur an die Unternehmen, sondern sogar an die Unternehmer und Betreiber in Person Haftungsansprüche gestellt werden können.
Wie die Verantwortlichen die erforderlichen Vorkehrungen treffen und dem Schaden durch einen Brand vorbeugen können, wird in der Brandschutzordnung geregelt. Diese dient der Festlegung der gesamten betrieblichen Brandschutzorganisation mit dem Ziel, das Objekt sicher zu betreiben, Rechtssicherheit herzustellen und Vorkehrungen gegen Haftungsansprüche zu treffen.

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