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03341 Gesund und sicher im Homeoffice arbeiten

Der Beitrag zeigt, wie gesundes und sicheres Arbeiten im Homeoffice gelingen kann. Dazu wird zunächst der Begriff „Homeoffice” erläutert und eingeordnet; dann erfolgt ein Überblick über die Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz und die Verbreitung von Homeoffice in Deutschland und in der EU. Basierend auf einer Diskussion der Chancen und Herausforderungen im Homeoffice werden im Hauptteil 10 Impulse für die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes gegeben, um Beschäftigte in ihrer Mitwirkungsverantwortung und Selbstkompetenz im Homeoffice zu unterstützen und zu stärken. Abschließend erfolgt ein Exkurs zum Thema mobile Arbeit von unterwegs.
von:

1 Einleitung

Zunehmende Bedeutung
Das Thema Homeoffice*
gewinnt in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz und die stetige Fortentwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ermöglichen es Beschäftigten, Arbeitstätigkeiten räumlich entfernt von der Arbeitsstätte zu erledigen. Eine wachsende Zahl von Betrieben in Deutschland bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit, von zu Hause ihren Arbeitsalltag flexibler zu gestalten, und reagiert damit auf Wünsche der Beschäftigten. Dabei spielen Faktoren wie beispielsweise eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben oder die Einsparung von Pendelzeiten eine wichtige Rolle. Viele Organisationen setzen Homeoffice gezielt als Personalinstrument ein, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Im Zuge des Fachkräftemangels sind viele Betriebe zunehmend darauf angewiesen, gut ausgebildete und motivierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu halten [1]. Darüber hinaus stellt das Homeoffice für Organisationen eine Möglichkeit dar, Kosten (z. B. Energiekosten, ungenutzten Büroraum) einzusparen.
Seit dem 19. Jahrhundert
Auch wenn das Homeoffice in der letzten Dekade durch die Fortentwicklung von IKT einen hohen Stellenwert im Arbeitsleben insbesondere bei sogenannten „Kopf- oder Wissensmitarbeitenden” eingenommen hat, stellt es kein neues Phänomen dar. Zum einen wurden persönliche Räumlichkeiten bereits seit dem 19. Jahrhundert für das Erledigen von Arbeitstätigkeiten genutzt. Insbesondere gewerbliche oder industrielle Handarbeiten, wie sie beispielsweise bei Schneidern oder Webern vorzufinden waren, wurden vielfach in selbstständiger oder unselbstständiger Heimarbeit in den eigenen vier Wänden ausgeübt. Bei unselbstständiger Heimarbeit ist der Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt und erhält vom Unternehmen die erforderlichen Mittel, die zur Produktion der Erzeugnisse notwendig sind. Bei selbstständiger Heimarbeit produziert der Heimarbeiter oder helfende Angehörige Erzeugnisse im Auftrag von Kunden. Um den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in Heimarbeit zu gewährleisten, wurde bereits im Jahr 1911 das Hausarbeitsgesetz verabschiedet, und so wurden erstmals in Deutschland Aspekte der Heimarbeit gesetzlich verankert. Das Hausarbeitsgesetz wurde im Lauf der Zeit durch das heute bekannte Heimarbeitsgesetz aus dem Jahr 1951 in Deutschland abgelöst.

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