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03203 Mitarbeiterbefragungen

Durch Mitarbeiterbefragungen werden in der Regel quantitative Daten von den Beschäftigten des Unternehmens erhoben. Die Personalwirtschaft nutzt das Instrument zielgerichtet um Stimmungsbilder, Verbesserungspotentiale oder auch Organisationsveränderungen aufzuspüren.
Doch alleine die Befragung führt noch längst nicht zu verbesserten Arbeitsbedingungen. Die Evaluation der Ergebnisse ist mindestens genauso wichtig wie die Vorbereitung einer Mitarbeiterbefragung.
Datenschutzrechtliche Themen werden in der Praxis dabei leider häufig eher belächelt, doch muss die Anonymität der Befragten in jedem Fall gewährleistet sein.
Um eine breite Akzeptanz zu erreichen, sollten Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungsorgane Hand in Hand agieren, damit die Befragung nicht nur leidiges Abarbeiten darstellt, sondern gewinnbringend eingesetzt werden kann.
Der Beitrag beleuchtet die Thematik der Mitarbeiterbefragungen aus rechtlicher Sicht und geht dabei auch auf die Personalgespräche ein.
von:

1 Mitarbeiterbefragungen nutzen

Folgen der Coronakrise
Die Coronakrise hat uns alle vor neue Aufgaben gestellt und wird voraussichtlich in Zukunft unser Leben weiter beeinflussen. Auch die Arbeitswelt musste mit Kurzarbeit, Betriebsschließungen, Homeoffice, Quarantäne und Entlassungen zurechtkommen, mit der Folge, dass für viele Unternehmen derzeit nicht klar erkennbar ist, welche internen Herausforderungen und Probleme sich stellen (werden), die es zu lösen gilt. Vor allem psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind nicht mittels einfachen Messgeräts greifbar [1]. Mitarbeiter werden aufgrund der o. g. Ereignisse zwangsläufig den einen oder anderen Gedanken Themen wie Existenzängste, Arbeitsplatzsicherheit und Zufriedenheit im aktuellen Job gewidmet haben.
Fragen ist das eine, Antworten das andere
Mit Mitarbeiterbefragungen hofft man einerseits ein aktuelles Stimmungsbild der Belegschaft aufzugreifen, andererseits auf Sicht hin das Unternehmen in die richtigen Fahrwasser zu lenken. Getreu dem Motto: „Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können” [2], soll der folgende Beitrag arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte bei Mitarbeiterbefragungen aufgreifen. Fragen zeigt den Gefragten Interesse und regt zur Zusammenarbeit an. Fragen ist das eine, die Antworten sind das andere. Die Antworten gilt es vernünftig auszuwerten, zu interpretieren und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen, die auch umgesetzt werden.
Die Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat, Personalrat oder Kirchliche Mitarbeitervertretungen) sind idealerweise in die Befragungen mit einzubinden, um eine größtmögliche Akzeptanz zu erzielen. Nur so können Mitarbeiterbefragungen für Vertrauen sorgen.

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