Übersicht "Zusammenladeverbote im Straßen- und Schienenverkehr"
Bestimmte gefährliche Güter dürfen nicht zusammengeladen werden, weil sie bei einem Freiwerden gefährlich miteinander reagieren. Welche Zusammenladeverbote es im Straßen- und Schienenverkehr gibt, können Sie dieser Übersicht entnehmen.Formale und materielle Anforderungen an Anlagen zum Umladen von wassergefährlichen Stoffen (wS) in ortsbeweglichen Behältern jeweils ≤ 1t bzw. m³ von einem Transportmittel auf ein anderes außerhalb von Schutzgebieten.
Zur Arbeitshilfe: 04310_04.docx
Zum Kapitel:
Transport und Umschlag von Gefahrgütern