Arbeitsschutzgesetzes § 3
Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich. Dies ergibt sich insbesondere aus der Generalklausel des § 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Den Gesetzestext liefert diese Arbeitshilfe.
Zur Arbeitshilfe: 02220_03.pdf
Zum Kapitel:
Fachkraft für Arbeitssicherheit