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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Unfallversicherungsträger haben hierzu auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) erlassen, die das Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert. Den Gesetzestext liefert diese Arbeitshilfe.
Zum Kapitel: Fachkraft für Arbeitssicherheit

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