Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Grundlage für die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft ist das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit” vom 12. Dezember 1973 (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen (§ 1 S. 1). Den Gesetzestext liefert diese Arbeitshilfe.
Zur Arbeitshilfe: 02220_01.pdf
Zum Kapitel:
Fachkraft für Arbeitssicherheit