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04493 Montage von Fotovoltaikanlagen: Sicherheitsmanagement und wichtigste Schutzmaßnahmen

Die Zahl der Fotovoltaik- bzw. Solaranlagen nimmt bundesweit stetig zu, damit aber wachsen auch die Gefährdungen und Unfallgefahren für die Beschäftigten bei deren Montage. Eine eingehende Gefährdungsanalyse im Vorfeld der Installation sowie ein regelkonformes Sicherheitsmanagement während und nach der Montage sind daher bei jeder Neuinstallation unbedingt notwendig. Der Beitrag stellt die Anforderungen an die Akteure und deren Pflichten für die Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vor und erläutert die wichtigsten Grundlagen des Sicherheitsmanagements auf der Baustelle sowie die spezifischen Schutzmaßnahmen gegen Absturz vom Dach und elektrische Gefährdungen.
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1 Überblick

Die Zahl der installierten Fotovoltaikanlagen (auch PV-Anlagen, im Folgenden PVA) nimmt im Rahmen des Ausbaus regenerativer Energien rasant zu. Damit die Energieversorgung durch die PVA-Module problemlos funktioniert, müssen allerdings technische Sicherheitsmängel vermieden werden. Denn diese führen nicht nur zu Funktionsmängeln, sondern erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Schäden bei Unwettern oder bei langjährigem Betrieb. Aus arbeitsschutzfachlicher Perspektive können sie aber vor allem die Servicetechniker bzw. Installateure gefährden, die an der Anlage Montagen, Reparaturen, Wartungen oder Änderungen vornehmen müssen.
Eine sachgerechte Installation muss deshalb schon aufgrund der potenziellen Gefährdung für die Monteure und Personen, die sich in der Nähe der errichteten Anlage aufhalten, regelkonform und auf dem Stand der Technik erfolgen. Regelkonformität sichert Arbeitssicherheit
Eine umfassende Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse im Vorfeld der Installationsarbeiten ist daher dringend geboten. Für die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen ist aber nicht nur das Installationsunternehmen oder der Netzbetreiber zuständig, sondern auch der Hausbesitzer, auf dessen Dach die PVA errichtet wird. Auch er muss Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle übernehmen. [1]
Hauseigentümer für Sicherheit mitverantwortlich
Denn laut Baustellenverordnung ist der Hauseigentümer für die Sicherheit auf seinem Grundstück zumindest mitverantwortlich. Vor diesem Hintergrund muss er sich während des gesamten Installationsprozesses vergewissern, dass die ausführenden Unternehmen tatsächlich die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vor allem gegen Absturz vom Dach oder elektrische Gefährdungen umsetzen – ein Umstand, der sicher nicht allen Hauseigentümern bzw. Auftraggebern von PVA-Montagen bewusst ist [1] [2].

2 PV-Anlagen: Die wichtigsten Fakten zur Arbeitssicherheit

2.1 Gefährdungsbeurteilung und Organisation der Arbeitssicherheit

Arbeiten an PVA gelten gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) als Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen bzw. gemäß DGUV Vorschrift 38 und 39 als Bauarbeiten [1] [2].
Montage ist rechtlich eine Bauarbeit
Die Erarbeitung einer umfassenden Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei Arbeiten auf dem Dach ist daher verbindlich vorgeschrieben – und zwar gemäß den oben genannten Regelwerken. Daher müssen alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe an der PVA im Vorfeld der Arbeiten geplant, analysiert und bewertet werden; ebenso dazu gehören alle Tätigkeiten im Nachgang der eigentlichen Installation, also Wartung, Instandhaltung und Reparatur. Häufig werden die Arbeiten an PVA in Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen oder von beauftragten Fremdunternehmen durchgeführt. Diese tragen die Hauptverantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, für alle nachfolgenden Sicherheitsmaßnahmen sowie für die Unterweisung der eingesetzten Arbeitskräfte.
Wichtigste Punkte im Vorfeld
Im Anschluss an die Gefährdungsbeurteilung, aber noch im Vorfeld der eigentlichen Montage sind für eine umfassende und strukturierte Arbeitssicherheitsorganisation folgende Maßnahmen wesentlich und erforderlich:
Erstellung einer Montageanweisung
Unterweisung der Beschäftigten zu allen mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Gefahren
Einholung einer Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde für die Montage der PVA auf vorhandenen Wellasbestzementdächern
Einleitung und Durchführung technischer Schutzmaßnahmen. Dazu zählen eine regelkonforme Baustromversorgung, eine Absicherung des öffentlichen Verkehrs und Absturzsicherungen für Verkehrswege und Arbeitsplätze.

2.2 Absturzgefährdung

Der Absturz vom Dach ist neben der Gefährdung durch elektrische Spannung die wichtigste Gefahr bei den Installationsarbeiten auf dem Dach. [1] [2]
Anseilschutz und Auffangeinrichtungen
Zwei technische Absicherungsmaßnahmen gibt es für die eingesetzten Monteure: Anseilschutz und unterschiedliche Versionen von Auffangeinrichtungen.
Zeitfaktor bei Wahl der Schutzmaßnahme
Ein Anseilschutz kommt allerdings nur bei kurzzeitigen Dacharbeiten in Betracht, wenn der Gesamtumfang der Arbeiten nicht mehr als zwei Personentage (zwei Personen an einem Tag oder eine Person an zwei Tagen) beträgt und Auffangeinrichtungen, beispielsweise aus arbeitstechnischen Gründen, nicht zweckmäßig sind. Allerdings ist die Anwesenheit nur eines Beschäftigten auf der Baustelle eine sehr seltene Ausnahme. Eher die Regel ist, dass sich mindestens zwei Techniker gleichzeitig auf dem Dach befinden.Die Auswahl der Absturzsicherung hängt neben der erforderlichen Zeit vor allem von der Neigung des Dachs ab, auf dem die PVA angebracht wird:
Satteldächer mit einer Dachneigung von mehr als 22,5 Grad und weniger als 45 Grad benötigen an der Traufseite ein Fanggerüst. An der Giebelseite reicht in den meisten Fällen ein Seitenschutz. Lässt sich ein Seitenschutz nicht anbringen, ist auch dort ein Fanggerüst erforderlich. Fangeinrichtungen müssen seitlich immer mindestens einen Meter über den Arbeitsplatz hinausragen.
Bei Satteldächern zwischen 45 Grad und 60 Grad Dachneigung ist zusätzlich ein sicherer Standplatz einzurichten. Das kann zum Beispiel mittels Dachdeckerstühlen oder Lattungen geschehen.
Durchtrittsicherheit: Eine weitere Gefährdung auf dem Dach entsteht, wenn dieses nicht hinreichend durchtrittsicher ist. Eine Bestätigung der Durchtrittsicherheit ist daher ebenfalls im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dringend geboten. Die Überprüfung sollte möglichst von einem Statiker oder Architekten vorgenommen werden; die Expertise nicht fachkundiger Personen ist nicht ausreichend. Sollte es Bedenken hinsichtlich der Durchtrittsicherheit geben, müssen besondere Schutzmaßnamen ergriffen werden, zum Beispiel die Anlage von gesicherten Laufwegen entlang des Dachs.

2.3 Asbestgefährdung

Ein besonderes Problem besteht bei Dächern, die mit asbesthaltigem Material gedeckt oder konstruiert sind. Um auf diesen Dächern überhaupt arbeiten zu dürfen, muss vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung bei der zuständigen Baubehörde oder Berufsgenossenschaft eingeholt werden. [1] [2]
Vereinbarung zur sicheren Installation von PVA
Bei jeder Genehmigung sind aber auch noch weitere bestimmte Auflagen zu beachten, die sich an dem vom Betrieb eingeplanten Arbeitsverfahren orientieren. So müssen die Betriebe die Anforderungen der TRGS 519 „Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten” berücksichtigen. Die Berufsgenossenschaften haben Beispielverfahren für Arbeiten mit möglicher Asbestbelastung entwickelt und beschrieben, allerdings nicht für Neumontagen, sondern nur für Sanierungs- und Wartungsarbeiten.
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