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04811 Lärmschutz- und Raumakustikmanagement im Büro

Hörprobleme aufgrund starker Lärmexposition gehören zu den häufigsten Gesundheitsgefährdungen in Deutschlands Betrieben – mit steigender Tendenz wegen alternder Belegschaften. Dagegen hilft nur ein ganzheitliches Lärmschutzmanagement unter Berücksichtigung aller aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Raumakustik, Arbeitsmedizin und Audiologie. Wie das in Grundzügen aussieht, welcher Gehörschutz wie und warum auszuwählen ist, welche Anforderungen des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften in Bezug auf den Lärmschutz einzuhalten sind und wie durch die Planung der Innenarchitektur und Inneneinrichtung eine gesundheitsorientierte Raumakustik umgesetzt werden kann, erläutert dieser Beitrag. Weiterhin erklärt der Beitrag, was Lärm und Lärmbelastung eigentlich sind.
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1 Grundlagen: Lärm, Lärmexposition, Grenzwerte und Schutzmaßnahmen

Lärmschwerhörigkeit gilt als anerkannte Berufskrankheit (Berufskrankheit 2301). Kaum eine andere Krankheit ist unter Deutschlands Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiter verbreitet. In der gesamten EU ist sie sogar die häufigste Berufskrankheit. Der Anteil der Menschen, die in lauten Produktionshallen der Industrie arbeiten, ist zwar am größten, aber auch immer mehr Beschäftigte in den Büros von Unternehmen und Verwaltungen gehören zu den Leidtragenden [1].
Der Grund: Die permanenten Telefonate sowie die Geräusche von Klimatechnik und Arbeitsmitteln führen zu einem konstant hohen Geräuschpegel in den Büros. Dies ist in Büros der „Normalgröße” bereits kein unbeträchtliches Problem. Da aber immer mehr Beschäftigte in Großraumbüros und Callcentern zusammen mit teilweise Dutzenden anderen Kollegen und Kolleginnen arbeiten, ist das Problem in den vergangenen 20 bis 30 Jahren noch größer geworden.
Trend zu Großbüros verstärkt Lärmbelästigung
Zudem wird sich die Problematik der Lärmschwerhörigkeit vermutlich mittel- und langfristig aufgrund des demografischen Wandels weiter verschärfen. Angesichts einer immer älteren Belegschaft müssen Unternehmen deshalb darauf achten, dass die Arbeitsumgebung so gestaltet wird, dass trotz verminderten Hörvermögens und eingeschalteter Hörgeräte akustische Signale wahrgenommen werden können, ohne das Hörvermögen weiter zu gefährden oder bereits hörgeschädigte Beschäftigte weiter zu belasten. Lärm verursacht bei den Betroffenen Stress, kann die Sinneszellen in den Ohren zerstören und einen Riss des Trommelfells sowie eine Schädigung der Gehörknöchelchen verursachen. Wenn Mitarbeiter Sirenen, Alarmsignale und Zurufe der Kollegen nicht mehr verstehen können, nimmt zudem die Unfallgefahr im Betrieb zu.
Lärm erhöht auch die Unfallgefährdung
Die Optimierung der Raumakustik sowie die Verbesserung des persönlichen Hörschutzes sind somit zwei der großen Herausforderungen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

1.1 Definition Lärm

Lärm ist Schall, der sich in Schallwellen, also Druckschwankungen in der Atmosphäre, ausbreitet [2]. Ob dieser Schall als angenehm oder belastend empfunden wird, hängt vom Zusammenspiel von Lautstärke und Frequenz ab. Beispielsweise empfindet man Schall gleicher Lautstärke bei einer niedrigen Frequenz als „leiser” und daher angenehmer als bei einer hohen Frequenz. Der Schalldruck bzw. Schalldruckpegel, der die Schallintensität ausdrückt, also die Lautstärke, wird in Dezibel (dB) gemessen. Weil bei der Schalldruckmessung vor allem die Lautstärkenskala A verwendet wird (es gibt daneben noch die Skalen B und C), wird der Angabe der Dezibel-Werte oft auch noch ein A in Klammern hinzugefügt, beispielsweise 80 dB(A).

1.2 Lärmwirkung und Grenzwerte

Wenn Menschen Lärm ausgesetzt sind, wird dies als Lärmexposition bezeichnet. Was aber verursacht Lärm bei Menschen? Man unterscheidet zwischen auralen und extraauralen Wirkungen von Lärm [2]. Aurale Lärmwirkungen betreffen das Gehör des Menschen und treten vor allem an Arbeitsplätzen mit hohem Lärmpegel auf.
Aurale und extraaurale Lärmwirkungen
Extraaurale Lärmwirkungen verursachen dagegen keine Hörschäden, können allerdings psychische (zum Beispiel Befinden, Motivation, Leistung) oder physiologisch-psychosomatische (zum Beispiel Herz-Kreislauf-System) Wirkungen haben. Das heißt: Es gibt verschiedene Wirkungen, die Lärm auf den Menschen haben kann.
Grenzwerte
Schon ab einem Schalldruckpegel (oft auch nur „Lärmpegel” genannt) von 30 dB(A) können körperliche Symptome wie Magen-Darm-Probleme, hoher Blutdruck oder Herzrhythmusstörungen entstehen.
Unterer Auslösewert
80 dB sind der Wert, unterer Auslösewert genannt, ab dem bei einer langjährigen täglichen Lärmexposition ein Hörschaden ausgelöst werden kann (s. Abschn. 3). Werden im gesamten Betrieb oder Teilbereichen des Betriebs Werte von 80 dB und mehr ermittelt, sind bestimmte Maßnahmen durchzuführen: Der Arbeitgeber muss den von der Lärmexposition betroffenen Beschäftigten einen Gehörschutz zur Verfügung stellen sowie Unterweisungen zum Lärmschutz und zur Benutzung der Hörschutzmittel durchführen. Die Beschäftigten haben dann auch ein Anrecht auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
Oberer Auslösewert
Bei einem Wert von 85 dB und darüber (oberer Auslösewert) muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten auch wirklich den Gehörschutz benutzen, und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung muss bei allen Beschäftigten veranlasst werden. Vor allem aber muss das Unternehmen ein sogenanntes „Lärmminderungsprogramm” umsetzen und innerhalb des Betriebs besonders gefährdete Bereiche als „Lärmbereiche” kennzeichnen, die, falls nötig, vom Restbetrieb abgetrennt werden.

1.3 Subjektive Wahrnehmung von Lärm

Lärm ist also nicht nur eine physische Belastung für die Beschäftigten, deren Intensität durch Grenzwerte objektiv messbar ist. Er belastet, wie erwähnt, auch auf der psychisch-kognitiven Ebene. Zu den psychisch bedingten Symptomen gehören Nervosität, Anspannung, Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten. Sie werden nicht unbedingt durch das Überschreiten von Grenzwerten verursacht, sondern können schon bei niedrigeren Pegelwerten entstehen. Dennoch gilt auch bei ihnen, dass ein höherer Schalldruckpegel die psychischen Belastungen zusätzlich vergrößert. Bei Tätigkeiten, die viel Konzentration erfordern, darf es daher nicht lauter sein als 55 dB(A), bei Routinetätigkeiten liegt der Maximalwert bei 70 dB(A) [2].
Psychische Belastungen
Wie unterschiedlich objektiv messbare physische Lärmbelastung einerseits und die subjektiv wahrgenommene psychische Beeinträchtigung durch Lärm in der betrieblichen Praxis andererseits auseinanderliegen können, demonstriert zum Beispiel eine Studie von 2023 [3].
Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Messwerten
Sie untersuchte die Lärmbelastung, vor allem durch Kinderlärm, bei Mitarbeitenden in Kindertagesstätten (Kitas). Vorangegangene Studien hatten zwar stets hohe Schallpegel in Kitas messen können, diese aber quasi als normales Berufsrisiko relativiert. Zudem gingen die Studien von einem Gewöhnungseffekt bei den Kita-Beschäftigten im Lauf der Berufsjahre aus.
Studie zur Lärmbelastung in Kitas
In der Studie, die sowohl die objektiv messbaren Lärmbelastungen als auch die subjektiven Einschätzungen der Erzieherinnen berücksichtigte, wollte das Forschungsteam der Universität Magdeburg daher wissen, inwiefern Lärm die Gesundheit der Beschäftigten tatsächlich beeinflusst und ob diese ihre Arbeitsbedingungen wirklich auch als wenig beeinträchtigend, relativ stressfrei und „normal” erleben. Insgesamt nahmen 175 Kita-Erzieherinnen in der Region Magdeburg an der Studie teil. Der Lärmpegel in einem Gruppenraum wurde mit einem Schallpegelmessgerät und das Hörvermögen der Erzieherinnen mit einem mobilen Audiometer gemessen. Zur Analyse der subjektiven Einschätzung der Lärmbelastung mussten die Beschäftigten Fragebogen ausfüllen. Je höher die Punktzahl auf diesen Fragebogen, desto mehr wurde der Lärm von den Beschäftigten als Belastung empfunden. Die Ergebnisse: Der gemessene Lärmpegel in den Gruppenräumen schwankte zwischen 65 und 91 dB(A) mit jeweiligen maximalen Pegeln von 74 bis 106,5 dB(A). Trotz dieser hohen Pegel lag bei 165 Erzieherinnen (94,3 %) keine Einschränkung des Hörvermögens vor, lediglich acht (4,6 %) wiesen eine geringe und nur zwei (1,1 %) bereits eine mittelgradige Schwerhörigkeit in beiden Ohren auf. Ganz anders verhielt es sich bei der subjektiven Wahrnehmung der Probandinnen: Rund 95 % der Erzieherinnen bewerteten den Lärm als stark, wodurch sich wiederum 39 % der Probandinnen als mittel, 50 % sogar als stark beansprucht empfanden.

1.4 Leistungsminderung durch Lärm

Ein anderer Aspekt der subjektiven Wahrnehmung und psychischen Belastung durch Lärm ist die durch Lärm verursachte Leistungsminderung, zum Beispiel infolge Konzentrationsmangels.
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