05261 Gefährdungsbeurteilung Psyche
Immer aktuell in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Während die Auswirkungen physischer Belastungen in der Vergangenheit ausführlich beschrieben und analysiert wurden, stehen Arbeitgeber nun vor der Herausforderung, auch die psychische Belastung der Mitarbeiter zu erfassen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten. Dieser Beitrag stellt Ihnen drei Methoden der Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung vor:
Anhand eines Praxisbeispiels erfahren Sie, wie diese Methoden angewendet und wie die Ergebnisse analysiert und genutzt werden können, um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. von: |
1 Einleitung
GDA Empfehlungen GBU-Psyche
Spätestens seit den im Jahr 2014 von der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) [1] vorgelegten Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung stellt sich die Frage, mit welchen Methoden und Instrumenten psychische Belastungen erfasst werden können. War man in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit schon lange vertraut mit der Erhebung, Erfassung, Eindämmung und Prävention physischer Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz, kommt nun eine neue Herausforderung hinzu: Wie erfasst man psychische Belastungen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz? Und welche Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei psychischen Belastungen lassen sich nach solchen Gefährdungsbeurteilungen durchführen? Wer sind die Verantwortlichen, wer die Treiber bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen?
Spätestens seit den im Jahr 2014 von der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) [1] vorgelegten Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung stellt sich die Frage, mit welchen Methoden und Instrumenten psychische Belastungen erfasst werden können. War man in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit schon lange vertraut mit der Erhebung, Erfassung, Eindämmung und Prävention physischer Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz, kommt nun eine neue Herausforderung hinzu: Wie erfasst man psychische Belastungen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz? Und welche Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei psychischen Belastungen lassen sich nach solchen Gefährdungsbeurteilungen durchführen? Wer sind die Verantwortlichen, wer die Treiber bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen?
2 Ziele und Methoden der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Zur Beantwortung dieser Fragen ist es sinnvoll, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, was mit einer Gefährdungsbeurteilung erreicht werden soll [2] .
GBU-Psyche – Ziele | |
1. | Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch eine gefahrenvorbeugende, menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Dazu ist zu beurteilen, ob bei der Ausübung der Arbeit eine „Gefährdung”, also die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, besteht. |
Status quo UND Verbesserung | |
2. | Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Analyse- und Gestaltungsprozess, der nicht nur die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im engeren Sinne umfasst, sondern auch die Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle der daraufhin ggf. als erforderlich erachteten Maßnahmen des Arbeitsschutzes. |
Beurteilung Arbeitsplatz statt Beurteilung Mitarbeiter | |
3. | Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit bzw. der Arbeitsbedingungen und nicht die Beurteilung von Beschäftigten oder deren Gesundheit. Gleichwohl sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen zu berücksichtigen, so zum Beispiel von Jugendlichen, werdenden oder stillenden Müttern, Beschäftigten ohne ausreichende Deutschkenntnisse, Menschen mit Behinderungen, Leiharbeitnehmern, Praktikanten oder Berufsanfängern. |
GBU-Psyche = KVP | |
4. | Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Einmalprojekt, sondern als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt. So ist eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung unter anderem dann angezeigt, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern oder wenn Weiterentwicklungen der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, des Stands der Technik und von Arbeitsschutzvorschriften Anpassungen von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich machen. |