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08510 BGW qu.int.asqu.int.as

Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz

Nach dem SGB V sind Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung verpflichtet. Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Unternehmen darüber hinaus auf, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie gesundheitsförderliches Verhalten ihrer Beschäftigten zu sorgen. Während die Qualitätssicherung gewährleisten soll, dass Gesundheitsleistungen immer auf dem jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden, zielt das Arbeitsschutzgesetz darauf ab, für diese qualitätsgesicherte Leistungserbringung das optimale Arbeitsumfeld zu schaffen. Beide Gesetze ergänzen einander daher und zahlen aufeinander ein.
Der vorliegende Beitrag beschreibt am Beispiel des BGW-Präventionsangebots qu.int.as Grundlagen und Voraussetzungen zur Einbindung des Arbeitsschutzes in ein Qualitätsmanagementsystem. In einem eigenen Kapitel werden die vielen Vorteile genannt, die sich aus der Zusammenführung beider Handlungsfelder ergeben: mehr Transparenz – kunden- wie beschäftigtenseitig – gesunde, motivierte Mitarbeiter, qualitativ hochwertige Leistungen, geringere Fehlzeiten und Fluktuation. Daraus ergibt sich auch, dass Unternehmen mit einem integrierten Managementsystem widerstandsfähiger gegenüber äußeren Einflüssen, wie z. B. dem demografischen Wandel, werden.
von:
qu.int.as

1 Problembeschreibung

Seit Mitte der 1990er-Jahre sind viele Unternehmen, die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, versichert sind, dazu verpflichtet, ein Qualitätsmanagement nachzuweisen oder sich zumindest an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Gesetzgebung versucht dadurch einem möglichen Leistungsabbau in Krankenhäusern, Rehakliniken, Praxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens entgegenzuwirken, der infolge der Budgetdeckelungen und -absenkungen und des daraus resultierenden Zwangs zu mehr Wirtschaftlichkeit zu befürchten ist.
Seither nutzen Unternehmen zunehmend die Instrumente des Qualitätsmanagements, um unter schwierigen Rahmenbedingungen bei gleichzeitig steigenden Qualitätsansprüchen ihrer Klientel gleichbleibend hohe Leistungen zu erbringen.
Eine zweite Entwicklung, die auch heute noch sehr viele Herausforderungen und Chancen für Unternehmen birgt, kam hinzu. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 1996 wurde im öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz der Prozess der Neuordnung des Arbeitsschutzrechts in Deutschland eingeleitet. Das ArbSchG spiegelt die Regelungssystematik aus den europäischen Arbeitsschutzrichtlinien wider, die sich im Wesentlichen auf das Setzen von Schutzzielen bei gleichzeitigem Verzicht auf detaillierte Verhaltensvorgaben auszeichnet. Das ArbSchG besteht deshalb aus Grundvorschriften, nach denen erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen gefährdungsbezogen, flexibel und betriebsnah getroffen werden sollen. Damit eröffnen sich betriebsbezogene Gestaltungsmöglichkeiten, zugleich wird die Verantwortung von Arbeitgebern verstärkt. Ziel ist es, nicht immer neue Gesetze und Verordnungen für neue Gefährdungen zu erlassen, sondern die Anstrengungen für einen präventiven Arbeitsschutz als konkrete unternehmerische Aufgabe herauszustellen.

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