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04436 Voraussetzungen zum Führen eines Flurförderzeugs

Flurförderzeuge (FFZ), insbesondere Gabelstapler, sind nicht mit Pkw oder Lkw vergleichbar. Sie haben ihre Besonderheiten und Eigenschaften. Deshalb sind auch bestimmte Voraussetzungen erforderlich, wenn mit ihnen umgegangen werden soll.
Jeder Unternehmer muss die Anforderungen, die ein Fahrer erfüllen muss, kennen und beherzigen, will er nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Unfall geschieht. Auch ein Fahrer muss die Voraussetzungen kennen, unter denen er ein solches (gefährliches) Arbeitsmittel bedienen darf.
Das gilt umso mehr, wenn im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden soll. Zusätzliche Kriterien für Fahrer und Fahrzeug sind ebenso zu erfüllen wie behördliche Voraussetzungen.
von:

1 Anforderungen und Voraussetzungen für Flurförderzeugführer

Definition Flurförderzeug
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel. Sie dienen dem innerbetrieblichen Transport. Genau genommen werden sie wie folgt definiert:
„Flurförderzeuge … sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie
1.
mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,
2.
zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
3.
zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt
sind.” (DGUV Vorschrift 68 § 2 Abs. 1)

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