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04415 Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Richtlinie 2006/42/EG ist eine überarbeitete Fassung der Maschinenrichtlinie, deren erste Version im Jahr 1989 angenommen wurde.
Als einen Grund für die umfassende Änderung der Maschinenrichtlinie 98/37/EG gibt der Rat in seiner Einleitung Folgendes an:
„Der Maschinenbau ist ein wichtiger technischer Teilsektor und einer der industriellen Kernbereiche der Wirtschaft in der Gemeinschaft. Die sozialen Kosten der durch den Umgang mit Maschinen unmittelbar hervorgerufenen zahlreichen Unfälle lassen sich verringern, wenn der Aspekt der Sicherheit in die Entwicklung und den Bau von Maschinen einbezogen wird und wenn Maschinen sachgerecht installiert und gewartet werden.”
Diese Maschinenrichtlinie muss seit dem 29. Dezember 2009 angewendet werden.
Diese Richtlinie verfolgt zwei Ziele:
Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sollen harmonisiert werden, denen Maschinen im Hinblick auf ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen,
der freie Verkehr von Maschinen im EU-Markt soll gewährleistet werden.
von:
Mit der überarbeiteten Maschinenrichtlinie werden gegenüber früheren Versionen keine radikalen Änderungen eingeführt. Die Bestimmungen der Richtlinie werden klargestellt und zusammengeführt, um ihre praktische Anwendung zu verbessern.
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch die Maschinenverordnung – 9. ProdSV.
Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen:

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