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02220 Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtliche Stellung und Verantwortung

Effektiver Arbeitsschutz setzt die Zusammenarbeit aller voraus, die im Betrieb Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen. Dabei ist es unerlässlich, dass jeder Akteur die mit seiner spezifischen Funktion verbundenen Rechte und Pflichten sowie seine rechtliche Stellung im betrieblichen System kennt. Nur so kann er seine Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen und im Zusammenwirken mit den anderen im Arbeitsschutz tätigen Personen einem ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnis entsprechen.
In diesem Beitrag steht die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Mittelpunkt. Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten stecken zugleich den rechtlichen Rahmen ab, in dem sie sich bei ihrer Tätigkeit bewegt. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit werden ebenso aufgezeigt wie die rechtlichen Konsequenzen, die ihr Handeln, aber auch ihr Unterlassen haben kann.
Arbeitshilfen:
von:
Unterschiede Sifa/Betriebsarzt
Das Arbeitssicherheitsgesetz bildet die Rechtsgrundlage sowohl für die Tätigkeit der Sicherheitsfachkraft als auch für die des Betriebsarztes. In Veröffentlichungen findet sich daher häufig der Hinweis, das für die eine der Tätigkeitsgruppen Gesagte gelte sinngemäß auch für die andere. Es muss indes betont werden, dass insbesondere die Ausführungen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung der Sicherheitsfachkraft nicht ohne Weiteres auf den Betriebsarzt übertragen werden können.
Problembeschreibung
In ihrer Ausbildung und in der betrieblichen Praxis wird die Sicherheitsfachkraft mit einem umfangreichen und unübersichtlichen Regelwerk konfrontiert: Hierzu zählen neben Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder sowie Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger beispielsweise auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Medien berichten über einschlägige Gerichtsverfahren und Urteile oftmals in einer Weise, die die Sachverhalte sinnentstellend verkürzt und die Rechtsfolgen unzulässig verallgemeinert. Dies alles kann bei der Sicherheitsfachkraft den Eindruck erwecken, dass sie sich auf unsicherem Terrain bewegt und dass die rechtlichen Anforderungen kaum erfüllbar sind, die an sie gestellt werden. Die Befürchtung, Fehler zu machen und hierfür zur Rechenschaft gezogen zu werden, kann dazu führen, dass die Fachkraft abwartende Passivität einer tatkräftigen und kompetenten Unterstützung des Arbeitgebers vorzieht.
Unklarheit über rechtliche Stellung
Auch beim Arbeitgeber können Unklarheiten über die rechtliche Stellung und die Befugnisse der Sicherheitsfachkraft bestehen. Für ihn stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Befugnissen der Sicherheitsfachkraft sowie danach, ob er mit ihrer Bestellung bereits alles für den Arbeitsschutz Erforderliche getan hat und allein damit seiner Verantwortung genügt.

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