02140 Arbeitsschutz und Ergonomie als geteilter Standortfaktor im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung des Arbeitsschutzes und der Ergonomie als geteiltem Standortfaktor im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Neben praktischen Grundlagen richtet sich der Fokus auf die Vernetzung dieser Themenkomplexe (Arbeitsschutz, LkSG und Standortfaktoren) aus Unternehmenssicht sowie nach dem ergonomischen Grundsatz der Menschorientierung. Daraus resultierende Anforderungen werden am Beispiel Deutschlands skizziert und auf bekanntes methodisches Vorgehen übertragen. von: |
1 Einleitung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Hintergrund zum LkSG
Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” oder auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft [1] . Hintergrund dieses Gesetzes ist der Nationale Aktionsplan – Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016–2020). Mit dieser Initiative hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, der Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage und der Förderung der soziotechnischen Entwicklung weiter nachzukommen, indem erstmals die Verantwortung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten an deutsche Unternehmen übertragen wird [1] .
Zum 1. Januar 2023 tritt das sogenannte „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” oder auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft [1] . Hintergrund dieses Gesetzes ist der Nationale Aktionsplan – Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2016–2020). Mit dieser Initiative hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, der Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage und der Förderung der soziotechnischen Entwicklung weiter nachzukommen, indem erstmals die Verantwortung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten an deutsche Unternehmen übertragen wird [1] .
Anwendungsbereich
Anzuwenden ist das LkSG nur auf bestimmte Unternehmen, und zwar
Anzuwenden ist das LkSG nur auf bestimmte Unternehmen, und zwar