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02010 Rechtsgrundlagen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Informationen für international tätige Unternehmen

Ziel dieses Beitrags ist es, im Ausland tätigen deutschen Unternehmen eine Hilfestellung bei der Einhaltung von im Tätigkeitszielland geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu geben, z. B. wenn ein deutsches Unternehmen befristet in Frankreich oder Spanien tätig wird. Die Kenntnis der Rechtsinhalte der Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) kann einem grenzübergreifend tätigen Unternehmen helfen, sich im Zielland in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weitestgehend rechtskonform zu verhalten, da die EU-Richtlinien die Mindeststandards im Arbeitsschutz aller EU-Mitgliedstaaten festschreiben.
Arbeitshilfen:
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Problembeschreibung
Im Beitrag wird eine zusammenfassende Übersicht der wichtigsten politischen Grundlagen und Anforderungen aus dem EU-Vertrag zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, den europäischen Vorschriften (EU-Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates sowie Empfehlungen des Europäischen Rates) gegeben.
Dem Beitrag ist der Einführung in das europäische Arbeitsnehmerschutzrecht eine tabellarische Übersicht über die europäischen Richtlinien zum betrieblichen Arbeitsschutz angefügt. Auf die entsprechenden nationalen Vorschriftenumsetzungen der EU-Richtlinien in deutsche Gesetze, Verordnungen und ggf. Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen.[ 02010.pdf]

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